Barrierefreiheitserklärung


Die Barrierefreiheit von caimmo.com ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps. 

In diesem Sinne ist die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft bemüht, die Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website caimmo.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen diversen Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) noch nicht vereinbar, wird jedoch sukzessive angepasst.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der historischen Entwicklung der Webseite gehen wir davon aus, dass die Inhalte der Webseite nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind.

Nach einer ersten externen Prüfung entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1

  • Alternativtexte bei Bildern teilweise nicht ausreichend.
  • Seitentitel teilweise nicht aussagekräftig genug.
  • ARIA Attribute fehlen bei den meisten Inhaltselementen.
  • Auszeichnungen für Screenreader sind größtenteils nicht vorhanden.
  • Die Navigation kann nicht über die Tastatur bedient werden.
  • Die Sprachauszeichnung (hreflang) fehlt.
  • Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlt der Untertitel und Textalternativen (WCAG Kriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) und WCAG Kriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)), sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.

Vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht vollumfänglich erfüllt.

Es stehen auch Dokumente zum Download zur Verfügung, die dem Betreiber von diversen Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Diese Dokumente sind weitgehend nicht barrierefrei.

Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen im Bereich der Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form und bitten Sie, sich bei uns zu melden, falls Ihnen Barrieren auffallen.

Kontakt: presse@caimmo.com